Einschulung 2025/26

Liebe Eltern der Schulneulinge 2025/26!

Jedes Kind, das bis zum Beginn des 30. September 2025 das sechste Lebensjahr vollendet hat, wird zum 1. August des gleichen Jahres schulpflichtig. Alle Kinder, die am 1. Oktober oder später sechs Jahre alt werden, sind erst 2026 schulpflichtig. Der erste Schultag für die Schulneulinge im Schuljahr 2025/26 ist Donnerstag, der 28.08.2025.

Das Schulverwaltungsamt der Stadt Kleve wird Sie in den kommenden Tagen in einem Schreiben bitten, Ihr Kind an einer Klever Grundschule anzumelden. Dafür bedarfs vorab einer telefonischen Terminvereinbarung – das Sekretariat ist dienstags bis freitags in der Zeit von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr erreichbar. Sie dürfen uns auch gerne über das Kontaktformular eine E-Mail schreiben.

Zur Anmeldung an der Marienschule am 07.10.2024 bringen Sie bitte Ihr Kind und die ausgefüllten Formulare, die Sie unter dem Reiter Download Anmeldung für neue SchülerInnen finden, mit. Die Elterncheckliste dient Ihnen zur Orientierung.

Am 07. und am 08.11.2024 finden unsere Einschulungsparcourstage am Vormittag statt. An welchem Tag Ihr Kind zu uns in die Turnhalle kommen darf, sehen Sie hier:

St. Anna, Kiku Schatzinsel, KiTa am Wald am Do (07.11.) von 10:00 bis 11:00 Uhr

St. Marien, Purzelbaum am Do (07.11.) von 11:00 bis 12:00 Uhr

Regenbogen, SOS InKiTa, FZ Christus König am Fr (08.11.) von 10:00 bis 11:00 Uhr  

Sonnenblume, St. Bonifatius, Lebensfluss, Zauberstern, Trommelwirbel, Johannes, Wurzelwerk Kalkar am Fr (08.11.) von 11:00 bis 12:00 Uhr

Gemäß den Vorgaben des Schul- und Infektionsschutzgesetzes wird bei jedem Schulneuling in der Abteilung Gesundheitsangelegenheiten des Kreises Kleve in Kleve eine Schuleingangsuntersuchung durchgeführt. Per Post erhalten die Eltern nach der Anmeldung an einer Grundschule eine Einladung und einen Elternfragebogen zur Einschulungsuntersuchung vom Kreisgesundheitsamt.

Die Anmeldung zur Grundschule bedeutet noch nicht automatisch, dass ein Kind auch wirklich aufgenommen ist. Über die tatsächliche Aufnahme in die Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter nach Abschluss des Anmeldeverfahrens. Kann die Schule nicht alle angemeldeten Kinder aufnehmen, findet ein Auswahlverfahren gemäß § 1 der Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) statt.

Schulerweiterung

Es ist angedacht, dass unsere Schule ab dem kommenden Schuljahr dreizügig sein wird. Dies bedeutet, dass drei Klassen im ersten Schuljahr eingerichtet werden, um dem steigenden Bedarf gerecht zu werden.

Bezüglich eines späteren möglichen Ausbaus auf Vierzügigkeit liegen uns derzeit noch keine konkreten Informationen vor.
Sobald Entscheidungen zu den beiden Zügigkeiten getroffen werden, informieren wir Sie selbstverständlich umgehend.

Falls Sie noch Fragen haben sollten, dürfen Sie sich gerne bei uns melden,

Claudia Zeich & Claudia Faßbender