Mitverwaltung und Mitbestimmung

Mitverwaltung und Mitbestimmung

Die Mitwirkung im Schulwesen ist durch das Schulmitwirkungsgesetz geregelt. Mitwirkungsorgane sind: Schulkonferenz, Schulpflegschaft, Klassenpflegschaft, Lehrerkonferenz, Fachkonferenzen, Klassenkonferenzen.

Kommentare deaktiviert für Mitverwaltung und Mitbestimmung

Comments are closed.

Leave a comment