Einschulung 2026/27

Liebe Eltern der Schulneulinge 2026/27!

 

Jedes Kind, das bis zum Beginn des 30. September 2026 das sechste Lebensjahr vollendet hat, wird zum 1. August des gleichen Jahres schulpflichtig. Alle Kinder, die am 1. Oktober oder später sechs Jahre alt werden, sind erst 2027 schulpflichtig. Der erste Schultag für die Schulneulinge im Schuljahr 2026/27 ist Donnerstag, der 03.09.2026.

 

Das Schulverwaltungsamt der Stadt Kleve hat Sie im September 2025 in einem Schreiben gebeten, Ihr Kind an einer Klever Grundschule anzumelden. Einige Grundschulen in Kleve haben aufgrund hoher Anmeldezahlen einen Überhang an Schulanfängern und müssen die Aufnahme ablehnen.

 

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass an unserer Schule weiterhin Plätze verfügbar sind, da wir zum Schuljahr 25/26 dreizügig werden. Dies bedeutet, dass drei Klassen im ersten Schuljahr eingerichtet werden, um dem steigenden Bedarf gerecht zu werden.

 

Dieses Jahr ist es Ihnen erstmalig möglich die Anmeldung digital über das Portal schulbewerbung.de vorzunehmen. Hierzu haben Sie Ihren persönlichen QR Code in dem Anschreiben der Stadt Kleve erhalten. Für den Login benötigen Sie ein BundID-Konto. Sollten Sie noch kein BundID-Konto eingerichtet haben, erstellen Sie ein solches unter https://id.bund.de. 

Im Portal schulbewerbung.de wird es Ihnen möglich sein, drei Wünsche für die aufnehmende Schule anzugeben. Diese sind entsprechend nach Erst- bis Drittwunsch zu priorisieren. Im Bewerbungsportal haben Sie außerdem die Möglichkeit, einen Termin für das Anmeldegespräch auszuwählen und bestätigen. Außerdem finden Sie dort alle wichtigen Formulare, die für die Anmeldung an der Marienschule erforderlich sind. Bitte laden Sie diese herunter und bringen sie mit zum Gespräch.
Zusätzlich befindet sich im Downloadbereich unserer Homepage eine praktische Checkliste, die Ihnen zeigt, welche Unterlagen Sie am Anmeldetag mitbringen müssen.

 

Die Anmeldung zur Grundschule bedeutet noch nicht automatisch, dass ein Kind auch wirklich aufgenommen ist. Über die tatsächliche Aufnahme in die Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter nach Abschluss des Anmeldeverfahrens. Kann die Schule nicht alle angemeldeten Kinder aufnehmen, findet ein Auswahlverfahren gemäß § 1 der Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) statt.

 

Falls Sie noch Fragen haben sollten, dürfen Sie sich gerne bei uns melden,

Claudia Zeich & Claudia Faßbender