Liebe Eltern der Schulneulinge 2025/26!
Jedes Kind, das bis zum Beginn des 30. September 2025 das sechste Lebensjahr vollendet hat, wird zum 1. August des gleichen Jahres schulpflichtig. Alle Kinder, die am 1. Oktober oder später sechs Jahre alt werden, sind erst 2026 schulpflichtig. Der erste Schultag für die Schulneulinge im Schuljahr 2025/26 ist Donnerstag, der 28.08.2025.
Das Schulverwaltungsamt der Stadt Kleve hat Sie im September 2024 in einem Schreiben gebeten, Ihr Kind an einer Klever Grundschule anzumelden. Einige Grundschulen in Kleve haben aufgrund hoher Anmeldezahlen einen Überhang an Schulanfängern und müssen die Aufnahme ablehnen.
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass an unserer Schule weiterhin Plätze verfügbar sind, da wir zum Schuljahr 25/26 dreizügig werden. Dies bedeutet, dass drei Klassen im ersten Schuljahr eingerichtet werden, um dem steigenden Bedarf gerecht zu werden.
Um Ihr Kind an der Marienschule anzumelden, bedarf es vorab einer telefonischen Terminvereinbarung – das Sekretariat ist dienstags bis freitags in der Zeit von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr erreichbar. Sie dürfen uns auch gerne über das Kontaktformular eine E-Mail schreiben.
Zur Anmeldung an der Marienschule am Donnerstag (06.02.2025) bringen Sie bitte Ihr Kind, das Ablehnungsschreiben, auf dem die Marienschule als alternative Schule angegeben ist und die ausgefüllten Formulare, die Sie unter dem Reiter Download Anmeldung für neue SchülerInnen finden, mit. Die Elterncheckliste dient Ihnen zur Orientierung.
(Gemäß den Vorgaben des Schul- und Infektionsschutzgesetzes wird bei jedem Schulneuling in der Abteilung Gesundheitsangelegenheiten des Kreises Kleve in Kleve eine Schuleingangsuntersuchung durchgeführt. Per Post erhalten die Eltern nach der Anmeldung an einer Grundschule eine Einladung und einen Elternfragebogen zur Einschulungsuntersuchung vom Kreisgesundheitsamt.)
Die Anmeldung zur Grundschule bedeutet noch nicht automatisch, dass ein Kind auch wirklich aufgenommen ist. Über die tatsächliche Aufnahme in die Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter nach Abschluss des Anmeldeverfahrens. Kann die Schule nicht alle angemeldeten Kinder aufnehmen, findet ein Auswahlverfahren gemäß § 1 der Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) statt.
Falls Sie noch Fragen haben sollten, dürfen Sie sich gerne bei uns melden,
Claudia Zeich & Claudia Faßbender