Alle SchülerInnen sind auf dem direkten Schulweg und während der Unterrichtszeiten auf dem Schulgelände bei dem Gemeindeunfallversicherungsverband (GUV) durch den Schulträger versichert. Dies gilt auch für schulische Veranstaltungen, die nicht in der Schule stattfinden (z.B. Mühle, Bücherei, Bäckerei usw.). Damit die Versicherung tätig werden kann, muss die Schule bei Wegeunfällen sofort benachrichtigt werden.
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