Ein Kind kann nur aus wichtigen Gründen vom Schulbesuch beurlaubt werden. Direkt vor oder nach den Ferien ist eine Beurlaubung nur in nachweislich dringenden Fällen möglich. Darüber entscheidet auf Antrag die Schulleitung.
Ein Kind kann nur aus wichtigen Gründen vom Schulbesuch beurlaubt werden. Direkt vor oder nach den Ferien ist eine Beurlaubung nur in nachweislich dringenden Fällen möglich. Darüber entscheidet auf Antrag die Schulleitung.
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